Horstschutzzonenbetreuung
Die Felsgebiete des Zittauer Gebirges bieten streng geschützten Vogelarten einen wertvollen Brut- und Lebensraum. Um diesen Arten eine störungsfreie Jungenaufzucht zu ermöglichen, werden die jeweiligen Brutreviere als Horstschutzzone ausgewiesen. In diesen Horstschutzzonen besteht zur Sperrzeit ein Betretungs- und Kletterverbot. Die Einhaltung dieser Verbote wird von den Naturschutzbehörden kontrolliert.
Geschützte Felsbrüter im Zittauer Gebirge
Uhu (Bubo bubo)
Der Uhu ist die größte unserer einheimischen Eulen. Im Zittauer Gebirge sind durchschnittlich vier Reviere jährlich besetzt. Am ehesten sind die markanten Uhu - Rufe zu hören. Für die Ausweisung der Horstschutzzonen werden daher die bekannten Reviere zu den Balzzeiten (September-Oktober und Februar-März) verhört. Bei entsprechender Revierbesetzung erfolgt für den Uhu eine Horstschutzzonenausweisung ab dem 15. Januar bis zum 31. August.
Wanderfalke (falco peregrinus)
Der Wanderfalke ist ein gewandter und schneller Greifvogel. Zu den Beutetieren zählen Tauben, Drosseln und Stare, die er ausschließlich im Luftraum mit beeindruckenden Sturzflügen angreift. Im Zittauer Gebirge ist der Wanderfalke seit 1995 regelmäßig mit einem Brutpaar vertreten. Für den Wanderfalken ist eine Horstschutzzonenausweisung vom 15. März bis zum 20. Juni erforderlich.
Schwarzstorch (Ciconia nigra)
Der Schwarzstorch ist im Gegensatz zum bekannten Weißstorch ein scheuer und sehr seltener Waldbewohner. Seinen Horst errichtet er auf großen Bäumen in ruhigen Waldgebieten oder an Felswänden. Um dem Schwarzstorch eine ungestörte Jungenaufzucht zu ermöglichen, werden auch hier entsprechend Horstschutzzonen bis zum 31. August ausgewiesen. Die Nahrung des Schwarzstorches besteht bevorzugt aus Fischen, die er an Teichen und Bächen erbeutet. Dabei lässt er sich auch vereinzelt in den Ortslagen beobachten.

