Projekt im südlichen Landkreis Görlitz 2021-2023"Erfassung und Kontrolle der Brutreviere geschützter Vogelarten im südlichen Landkreis Görlitz 2021-2023"
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Im Rahmen des Projektes werden bekannte und potentiell geeignete Brutreviere auf die Anwesenheit geschützter oder störungsempfindlicher Vogelarten kontrolliert. Das Brutgeschehen wird dokumentiert und die Daten werden im Arterfassungsprogramm Multibase CS erfasst. Die Untere Naturschutzbehörde wird über Artvorkommen regelmäßig informiert. Bei Bedarf und Notwenigkeit werden geeignete Schutzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Diese Schutzmaßnahmen werden hauptsächlich vereinbarte Nutzungseinschränkungen in der land-, teich- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung sein. Aber auch bis hin zu Beschränkungen des allgemeinen Betretungsrechtes in Fels- und Klettergebieten. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen wird im Rahmen des Projektes kontrolliert.
Das Projekt wird gefördert durch: |
![]() Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde. |
Folgende im Landkreis Görlitz vorkommende Arten werden im Rahmen dieses Projektes betrachtet:
Im Rahmen der gezielten Betreuung der oben genannten Liste A Arten, werden nebenbei erzielte Daten zu folgenden im südlichen Landkreis Görlitz seltenen und gefährdeten Arten mit erfasst und dokumentiert, ohne dass nach diesen Arten separat gezielt gesucht wird:
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Projektgebiet: Südlicher Landkreis Görlitz |
Angefragte Lieferungen und Leistungen zum Projekt |
Brutergebnisse 2021 zu ausgewählten Arten:
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Brutergebnisse 2022 zu ausgewählten Arten:
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HorstschutzzonenbetreuungDie Felsgebiete des Zittauer Gebirges bieten streng geschützten Vogelarten einen wertvollen Brut- und Lebensraum. Um diesen Arten eine störungsfreie Jungenaufzucht zu ermöglichen, werden die jeweiligen Brutreviere als Horstschutzzone ausgewiesen. In diesen Horstschutzzonen besteht zur Sperrzeit ein Betretungs- und Kletterverbot. Die Einhaltung dieser Verbote wird von den Naturschutzbehörden kontrolliert.
Besonders geschützte Felsbrüter im Zittauer Gebirge
Uhu (Bubo bubo) Der Uhu ist die größte unserer einheimischen Eulen. Im Zittauer Gebirge und Vorland sind durchschnittlich vier Reviere jährlich besetzt. Am ehesten sind die markanten Uhu - Rufe zu hören. Für die Ausweisung der Horstschutzzonen werden daher die bekannten Reviere zu den Balzzeiten (September-Oktober und Februar-März) verhört. Bei entsprechender Revierbesetzung erfolgt für den Uhu eine Horstschutzzonenausweisung ab dem 15. Januar bis zum 31. August.
Wanderfalke (Falco peregrinus) Der Wanderfalke ist ein gewandter und schneller Greifvogel. Zu den Beutetieren zählen Tauben, Drosseln und Stare, die er ausschließlich im Luftraum mit beeindruckenden Sturzflügen angreift. Im Zittauer Gebirge ist der Wanderfalke seit 1999 regelmäßig mit ein bis zwei Brutpaaren vertreten. Für den Wanderfalken ist eine Horstschutzzonenausweisung vom 15. März bis zum 20. Juni erforderlich.
Schwarzstorch (Ciconia nigra) Der Schwarzstorch ist im Gegensatz zum bekannten Weißstorch ein scheuer und sehr seltener Waldbewohner. Seinen Horst errichtet er auf großen Bäumen in ruhigen Waldgebieten oder an Felswänden. Um dem Schwarzstorch eine ungestörte Jungenaufzucht zu ermöglichen, werden auch hier entsprechend Horstschutzzonen bis zum 31. August ausgewiesen. Die Nahrung des Schwarzstorches besteht bevorzugt aus Fischen, die er an Teichen und Bächen erbeutet. Dabei lässt er sich auch vereinzelt in den Ortslagen beobachten. |