Was ist Naturschutz?
Im Vordergrund steht der Schutz und die Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung. Landschaften und Landschaftsteile, die sich wegen ihrer höheren Natürlichkeiten auszeichnen, sollen entsprechend dem Grundsatz des Landesentwicklungsplanes in der jeweils geeigneten Form unter Schutz gestellt werden. Grundlage dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz. Naturschutz ist Ländersache und wird in Sachsen durch das sächsische Naturschutzgesetz geregelt.
Der Landkreis kommt diesem Grundsatz auf Kreisebene nach, z.B. durch die Ausweisung von:
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