Geschützte BiotopeGeschützte Biotope sind Landstriche, Gebiete oder Flächen, in denen die ursprüngliche Natürlichkeit erhalten geblieben ist und durch keinerlei äußere Einflüsse beeinträchtigt, verändert oder gar gesteuert wird oder werden darf. Ein Biotop ist somit Lebensraum für viele seltene oder geschützte Tier- oder Pflanzenarten die in ihrer natürlichen Umgebung leben oder gedeihen. Zu den Geschützten Biotopen gehören unter anderem : Moore, Sümpfe, Röhrichte, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Bruchwälder, Moorwälder, Sumpfwälder, Auwälder, sämtliche Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bach- und Flußabschnitte, Altarme fließender Gewässer, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Trocken- und Halbtrockenrasen, magere Frisch- und Bergwiesen, Borstgraswiesen, Wacholder-, Ginster- und Zwergstrauchheiden, Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume, Höhlenreiche Altholzinseln und höhlenreiche Einzelbäume, Schluchtwälder, offene Felsbildungen, offene natürliche Block- und Geröllhalden, offene Binnendünen, Streuobstwiesen, Stollen früherer Bergwerke, Steinrücken, Hohlwege, Trockenmauern.
![]() |
Der Schutz von Biotopen ist durch § 30 BNatSchG und im Sächsischen Naturschutzgesetz durch § 21 geregelt! |