LandschaftschutzgebieteWas ist ein Landschaftsschutzgebiet?
Gemäß §19 des SächsNatSchG wird ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen zum Zweck der repräsentativen naturnahen Landschaftsbilder des südöstlichen Oberlausitzer Berglandes mit dem Wechsel ineinander übergehender, weitgehend unverbauter Höhenzüge, dazwischen befindlicher Talsenken mit Fließgewässern, geschlossenen und kleinflächigen Waldungen, Wiesen, Streuobstwiesen, Flurgehölzen, Steinrücken, Alleen und Äckern sowie den das Landschaftsbild prägenden, historisch gewachsenen Siedlungsformen, wie Waldhufendörfer und Straßendörfer.
Als Landschaftsschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und wegen ihrer Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. Dabei wird die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaftliche Nutzung der Landschaft nicht eingeschränkt. Ziel des Landschaftsschutzes ist es vor allem, das charakteristische Relief, die Landschaftsprägenden Strukturen und Bewirtschaftungsformen zu erhalten bzw. Landschaftsgerecht zu entwickeln.
(Quelle: Text - Landkreis Löbau-Zittau- FD Bau, Planung und Umwelt/UNB -Steffen Pohl) |
Die 7 Landschaftsschutzgebiete im südlichen Landkreis GörlitzLSG "Zittauer Gebirge"
Insbesondere die bewaldeten Höhenzüge des Zittauer Gebirges prägen das Landschaftsbild in unverwechselbarer Weise. Die vielfältigen Kleinstrukturen wie Feldgehölze, Wiesen, Bäche oder Streuobstbestände beleben und gliedern die offene Landschaft. Wichtige Elemente innerhalb des Landschaftsschutzgebietes sind besonders einzelne kleinräumige Naturgebilde wie Naturschutzgebiete oder Flächennaturdenkmale, die innerhalb des Gesamtraumes wichtige Funktionen einnehmen und deshalb besonders zu schützen und zu entwickeln sind. Diese Landschaft in ihrer Eigenart, Vielfalt und Schönheit gilt es für heutige und künftige Generationen zu bewahren und im Sinne des Biotop- und Artenschutzes sowie einer maßvollen Erholungsnutzung zu entwickeln. Ziel des Landschaftsschutzgebietes ist dabei neben der Erhaltung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion vordergründig, die natürliche Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, soweit noch vorhanden, zu erhalten und die aus den genannten Nutzungen durch den Menschen entstandenen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes durch geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen bzw. gezielte Verbote zu minimieren bzw. zu beseitigen. Der Naturraum "Zittauer Gebirge" liegt im äußersten Südosten des Landes Sachsen unmittelbar an der Grenze zu Tschechien. Es umfasst das eigentliche Zittauer Gebirge und nördlich vorgelagerte Teile des Oberlausitzer Hügellandes sowie Teile des Großschönau- Varnsdorfer Beckens. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) umfasst eine Fläche von ca. 5940 ha. Es schließt die Naturschutzgebiete "Jonsdorfer Felsenstadt" (64 ha) und "Lausche" (10 ha) ein. Das Zittauer Gebirge ist nur 48 km² groß und damit das kleinste deutsche Mittelgebirge. Es erscheint von Norden als ein geschlossener, bewaldeter Gebirgszug, der sich 300 bis 400 m über das vorgelagerte Zittauer Becken erhebt. Im Vorland dominiert der Offenlandcharakter. Typisch ist hier das Nebeneinander von Berggruppen bzw. Einzelbergen, Platten und Becken.
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LSG "Oberlausitzer Bergland" Das Oberlausitzer Bergland ist ein Granitbergland von geringer Höhenlage zwischen 400 und 500 m ü. NN. Die Oberfläche bilden Höhenzüge, und breitere und engere Talmulden, die über breite Sättel mit dem Nachbartal verbunden sind. Quer zur allgemeinen Richtung dieser Formen ist der Lauf der Spree gerichtet. Im Hohwald (480 m ü. NN) und im oberen Spreetal bestimmen Flachformen das Landschaftsbild. Die Bergrücken sind meist bewaldet. Der Waldanteil nimmt insgesamt etwa die Hälfte der Fläche ein. Die Talmulden werden landwirtschaftlich genutzt und sind dicht besiedelt. |
LSG "Mandautal" Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft stellt die wesentliche Voraussetzung für die Erholungsnutzung dar. Das LSG garantiert durch das Vorhandensein sehr zahlreicher natürlicher und landschaftstypischer Elemente einen hohen Erholungswert. Um diesen zu erhöhen bzw. das Landschaftsbild zu verbessern sind vor allem in der ausgeräumten Agrarlandschaft typische Flurelemente (Einzelgehölze, Hecken, Bachbegleitende Uferbepflanzung und Renaturierung von verrohrten Gräben) wieder herzustellen. Gleichzeitig darf das Offenland nicht bis zum Waldrand mit Siedlungen oder Kleingärten bebaut werden, da der typische kulturhistorische Charakter der Waldhufenstruktur nicht mehr deutlich ablesbar wäre. Ebenfalls würde das Landschaftsbild von den Waldrändern aus, und umgedreht, negativ beeinträchtigt, da das Offenland im harmonischen Landschaftsbild als ruhiger Kontrast zu den anderen oft bewegten und lebendigen Strukturen sehr wichtig ist. Von den Bergkuppen und Waldrändern des LSG sind zahlreiche Ausblicke in die einmalige Landschaft zu erleben, dabei überrascht das Landschaftsbild immer wieder und lässt den Besucher über diese harmonische und schöne Gegend staunen. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Mandautal" befindet sich im Landkreis Löbau-Zittau nordwestlich der Stadt Zittau. Die Größe des LSG beträgt etwa 2136 ha. Die Höhenlagen reichen von 250 m über NN (Mandautal, Mittelherwigsdorf / Hörnitz) bis 470 m über NN (Richterberg, Seifhennersdorf) und 376,4 m über NN (Koitsche, Hörnitz). Das LSG befindet sich im Süden der naturräumlichen Haupteinheit „Östliche Oberlausitz“. Dieser Naturraum wird im Süden vom „Zittauer Gebirge“ und im Westen vom „Oberlausitzer Bergland“ begrenzt. Im LSG gibt es eine große Anzahl (250 Flächen) wertvolle, lokal verteilte Einzelbiotope, die bei der Landesaufnahme seit 1995 kartiert wurden. |
LSG "Löbauer Berg"
Das LSG befindet sich im Landkreis Löbau-Zittau östlich der Stadt Löbau und gehört damit zum Naturraum "Östliche Oberlausitz". Das LSG hat eine Größe von etwa 280 ha. Seine Höhenlagen reichen von 250 m (Waldrand nördlich vom Goetheweg) bis 449,5 m ü. NN (Schafberg). Die "Östliche Oberlausitz", vom Ostrand des Oberlausitzer Berglandes bis zur Neiße reichend, stellt eine sehr abwechslungsreiche Naturraumeinheit dar. Typisch ist das Nebeneinander von Bergkuppen bzw. Einzelbergen, Platten und Becken. Das LSG umfasst mit Ausnahme einiger Offenlandflächen in den Randbereichen ein geschlossenes Waldgebiet. Auf etwa vier Fünfteln der Fläche stocken artenreiche, naturnahe Laubmischwälder, nur ein Fünftel wird von Nadelholzforsten, überwiegend aus Fichte, eingenommen. Durch Ratsbeschluss des Bezirkes Dresden wurde der Löbauer Berg am 15. Mai 1974 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Der wesentliche Schutzzweck besteht darin, eine angemessene Freizeit- und Erholungsnutzung zu ermöglichen, dabei aber die Priorität des Naturschutzes zu wahren. Es ist deshalb notwendig, Touristenströme zu kanalisieren und die weitere touristische Erschließung des Berges auf Flächen außerhalb des Schutzgebietes zu beschränken. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die naturnahen Laubmischwaldreste mit ihrer artenreichen Bodenflora und die höhlenreichen Altholzbestände, die geologischen und floristischen Besonderheiten der Basaltklippen und ihrer typischen Vegetation (Basaltflora) sowie die hydrogeologisch bedingten Feuchtbereiche im Bereich der Schichtquellhorizonte zu richten. Außerdem ist auf den Erhalt der vielgestaltigen Waldsäume und Waldmäntel sowie der klein strukturierten Verzahnung mit der offenen Landschaft zu achten. Dort, wo diese wertvollen Strukturen nicht mehr ausgebildet sind, sollten sie durch gezielte Maßnahmen wieder entwickelt werden. Zugleich ist der Löbauer Berg als Landschaftsprägendes Element zu erhalten und seine Eigenart und Schönheit zu bewahren und zu entwickeln.
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LSG "Neißetal und Klosterwald" Das Gebiet entlang der Neiße von Zittau bis Görlitz stellt einen typischen Ausschnitt des Landschaftsraumes Neißeaue mit vielen naturnah verbliebenen Elementen dar. Aufgrund der landschaftlichen Eigenart und Schönheit und der Vorkommen seltener und gefährdeter Pflanzengesellschaften, Pflanzen- und Tierarten ist es von herausragender Bedeutung für die Sicherung des Naturerbes in Sachsen. Weiterhin besitzt die Neißeaue eine Biotop vernetzende Funktion für die gesamte östliche Oberlausitz und Niederschlesien. Daneben kommt dem Gebiet auch eine hohe Bedeutung für den Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, für die Erholung und für die Verbesserung des Wohnumfeldes in den Siedlungsbereichen zu. Die Neiße als bedeutendster Fluss der östlichen Oberlausitz tritt bei Hartau auf sächsisches Gebiet und verläuft zwischen Hartau und Leuba im Bereich des Landkreises Löbau-Zittau. Das LSG "Neißetal zwischen Hartau und Leuba" umfasst insbesondere die Neißeauen und Niederterrassen in der weiten Tallandschaft südlich und nördlich von Zittau, nördlich von Ostritz sowie den Engtalabschnitt der Neiße zwischen Hirschfelde und Ostritz einschließlich des Klosterwalds, der bereits seit längerer Zeit unter Landschaftsschutz steht. Das LSG, als ein für die östliche Oberlausitz charakteristischer Naturraum bedeckt eine Fläche von ca. 1232 ha. Das Neißedurchbruchstal zwischen Hirschfelde-Rosenthal und dem Kloster St. Marienthal sowie der sich oberhalb anschließende Teil des Klosterwalds bis zur B 99 wurde bereits am 04. Juli 1974 durch Beschluss des Bezirkstags Dresden Nr. 92-14/74 (1.11.) als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Das Neißetal als Altsiedelland und alter Kulturraum unterliegt seit Jahrhunderten der Bearbeitung durch den Menschen. Die ursprüngliche natürliche Vegetation ist daher schwer feststellbar und kann auch nur bedingt für die heutige potentielle natürliche Vegetation stehen. Als potentielle natürliche Vegetation können die vorhandenen naturnahen Erlen-Eschen-Auenwälder bei Drausendorf und die Ahorn-Eschen-Schluchtwälder auf feuchtkühlen Standorten in den Nebentälern des Neißeengtals |
LSG "Kottmar"
Der wesentliche Schutzzweck besteht darin, eine angemessene Freizeit- und Erholungsnutzung zu ermöglichen, dabei aber die Priorität des Naturschutzes zu wahren. Es ist deshalb notwendig, Touristenströme zu kanalisieren und die weitere touristische Erschließung des Berges (u.a. die Schaffung von Parkplätzen) auf Flächen außerhalb des Schutzgebietes zu beschränken. Ebenso gehört hierzu die Entwicklung eines sanften Tourismus und das Fernhalten von Störungen von empfindlichen Bereichen. Ein weiteres Ziel sollte darin bestehen, durch gezielte Entwicklungsmaßnahmen die derzeitige ökologische Situation zu verbessern. Vor allem geht es hierbei um die Umwandlung der monotonen Fichtenforste in artenreiche Laubmischwälder. Zugleich ist der Kottmar als Landschaftsprägendes Element zu erhalten und seine Eigenart und Schönheit zu bewahren und zu entwickeln. Das LSG befindet sich im Landkreis Löbau-Zittau zwischen der Stadt Ebersbach im Westen, den Ortslagen Kottmarsdorf und Obercunnersdorf im Norden sowie den Ortslagen Walddorf und Eibau im Süden. Es grenzt unmittelbar im Südwesten an die besiedelten Bereiche des Ortes Walddorf an und im Osten an den Ortsteil Kottmarhäuser. Das LSG hat eine Größe von etwa 729 ha. Seine Höhenlagen reichen von 335 m bis 583 m ü. NN (Bachtal am Nordrand des LSG bzw. Kottmargipfel). Der Kottmar bildet mit seinen 583 m Höhe als östlicher Eckpfeiler des Berglandes eine markante und weithin sichtbare Erhebung. Insbesondere vom sich nördlich anschließenden Hügelland ragt der Kottmar als markantes Wahrzeichen der Umgebung heraus. Das LSG gehört der naturräumlichen Haupteinheit “Oberlausitzer Bergland” an. Typisch ist das Nebeneinander von Bergkuppen bzw. Einzelbergen, Platten und Becken. Im gesamten Naturraum dominiert der Offenland-Charakter, meist sind nur die Berggruppen und die Einzelberge bewaldet. Seine Lage am Rand zweier großer Naturräume (Oberlausitzer Bergland im Westen und Östliche Oberlausitz im Osten) macht ihn in geomorphologischer, hydrographischer und klimatologischer Hinsicht als naturwissenschaftliches Forschungsobjekt besonders interessant. Der Kottmar wurde bereits am 15.05.1974 durch Beschluss des Rates des Bezirkes Dresden (Beschluss-Nr. 080/74) zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Aufgrund entsprechender Überleitungsvorschriften ist auch gegenwärtig der Schutzstatus dieses (alten) Landschaftsschutzgebiets noch rechtskräftig.
(Quelle: Text - Landkreis Löbau-Zittau- FD Bau, Planung und Umwelt/UNB -Steffen Pohl)
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LSG "Herrnhuter Bergland"
Das LSG Herrnhuter Bergland stellt ein Beispiel einer schönen Oberlausitzer Hügellandschaft mit idealer Mischung von Wald, Feld, Wiesen und Wasser. Dieses Orts- und Landschaftsbild soll erhalten bleiben. Als ein Entwicklungsziel sollte von daher der Erhalt oder die Wiederherstellung der landestypischen Baumbestände entlang der Straßen und Wasserwege sein. Außerdem stellt das Petersbachtal den Lebensraum für mehrere besonders geschützte Pflanzenarten dar. Ein weiteres Ziel sollte darin bestehen, durch gezielte Entwicklungsmaßnahmen die derzeitige ökologische Situation zu verbessern. Vor allem geht es hierbei um die Umwandlung der monotonen Fichtenforste in artenreiche Laubmischwälder. Das Herrnhuter Bergland wurde bereits am 04.07.1974 durch Beschluss des Rates des Bezirkes Dresden (Beschluss-Nr. 92-14/74) zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Aufgrund entsprechender Überleitungsvorschriften ist auch gegenwärtig der Schutzstatus dieses (alten) Landschaftsschutzgebiets noch rechtskräftig. |