Wo ist denn das ganze Wasser hin?
Wo ist denn das ganze Wasser hin?
Sicherlich kennt jeder ein Gewässer - ob Teich oder Tümpel, Bachlauf oder Quelle - von dem gesagt werden kann: „Früher war hier viel mehr Wasser.“ Das ist nicht nur eine subjektive Einschätzung, sondern leider auch die Realität. Nahezu alle Oberflächengewässer im Landkreis Görlitz weisen eine zurückgehende Wassermenge, eine nur zeitweise vorhandene Wasserführung oder im Extremfall ein komplettes Austrocknen und Verlanden auf.
Ursachen hierfür sind zurückgehende Niederschläge einschl. schneearmer Winter, die deutlich gestiegene Verdunstungen in den trockenen und heißen Sommermonaten sowie daraus folgend eine deutliche Absenkung des Grundwasserspiegels, vor allem in den vergangenen 10 Jahren.
Gleichzeitig gibt es heutzutage mehr oder weniger häufige, starke Niederschlagsereignisse. Das Problem ist, dass dieses Wasser einerseits durch bauliche Anlagen (z.B. verbaute Gräben, verrohrte Dach- und Straßenentwässerungen), anderseits durch künstliche Eingriffe in der Landschaft (z.B. Felddrainagen, Entwässerungsgräben in Wäldern, begradigte Wasserläufe) zu schnell abfließt und somit dem regionalen Wasserkreislauf entzogen wird.
Die fehlenden Wasserflächen sind aber nicht nur ein wahrnehmbarer Verlust im Landschaftsraum, sondern vor allem ein Verlust wertvollen Lebensraumes für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren.
Von daher muss künftig der Grundsatz gelten: Wasser in der Fläche halten!
Die ökologische Gewässerplanung innerhalb des Naturschutzzentrums Zittauer Gebirge gGmbH hat sich diesem Grundsatz verschrieben. Mit fundiertem Fachwissen in Naturschutzbelangen einerseits, sowie einem großen bautechnischen Knowhow andererseits, werden verschiedenste Wasserbauprojekte geplant, beantragt und realisiert.
Ziel ist die Schaffung eines, vor allem in der Laichzeit, dauerhaften Gewässers mit
einem ausreichenden Wasserkörper (Mindestwassermenge),
strukturreichen Ufern (steil und flach, keine geraden Uferränder),
verschiedenen Wassertiefen (max. 1,50 m und Flachwasserbereichen mit 0,30 m),
einer standortgerechten Bepflanzung durch natürliche Sukzession (Laubgehölze) und
einer guten Besonnung der Wasserfläche.
Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass sich diese Gewässer langfristig zu Lebensraumtypen (LRT 3130 und LRT 3150) gemäß der FFH-Richtlinie entwickeln können.
Dafür stehen nachfolgende Projektvarianten zur Verfügung:
Revitalisierung von bestehenden Gewässern, z.B. durch Sedimententfernung
Renaturierung von bestehenden Gewässern, z.B. durch Rückbau von befestigten Ufermauern und Böschungen aus Beton
Neuanlage von Kleingewässern, z.B. auf Feuchtwiesen oder in Waldsenken
Naturnahe Umgestaltung von Fließgewässern, z.B. Rückbau von Verrohrungen und Herstellung natürlicher Uferbefestigungen
Alle Vorhaben werden nach dem gleichen Projektablauf bearbeitet:
Klärung der Eigentumsverhältnisse
Bestimmung des Kostenrahmens bzw. der Finanzierung
Ermittlung der Wasserzu- und Wasserabläufe
Wahl der Projektvariante
Erstellung einer Projektskizze
Abstimmung mit Genehmigungsbehörden (Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, ggf. Denkmalschutzamt und Abfallbehörde)
Erstellung von Projektunterlagen und ggf. Ausschreibungsunterlagen
Projektrealisierung und Abrechnung




